Engagement für junge Leute, das Sinn und Spaß macht!
BFD (Bundesfreiwilligendienst), FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), Praktikum
Möchtest Du den sozialen Bereich kennenlernen?
Möchtest Du Deinen Horizont erweitern?
Möchtest Du die Welt aus einer ganz anderen Perspektive kennenlernen?
Hast Du Lust, junge Menschen mit Behinderung mit ihren ganz persönlichen Ideen und Fähigkeiten zu unterstützen?
Möchtest Du eine „Wartezeit“ sinnvoll nutzen?
Bei uns hast Du die Chance, Erfahrungen mit körper- und mehrfachbehinderten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen zu sammeln. Dabei kannst Du sinnvolle und interessante Berufsfelder im pädagogischen Bereich kennenlernen, Du kannst Spaß an der Arbeit mit jungen Menschen haben oder auch einfach mit Deinen persönlichen Fähigkeiten die Welt zu einem besseren Ort für Menschen mit Behinderung machen und das bei MAXIMALER VERGÜTUNG und der Aussicht, große Teile der SCHULFERIEN ARBEITSFREI zu haben.
Unser Haus hat zwar seinen Sitz in Königsbrunn, ist aber mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Augsburg sehr gut zu erreichen. Weitere Bundesfreiwilligendienst- und FSJ-Plätze haben wir in unseren Wohngruppen für Erwachsene in Mering.
Zusammen mit vielen anderen BFD, FSJ und PraktikantInnen bist Du MITTEN DRIN in unserer Felsenstein-Gemeinschaft.
RUFE AN, um Möglichkeiten mit uns abzuklären: 08231 / 60 04 -121 oder -122. Wir freuen uns auf Deinen Anruf!
Hier kannst du dich auch direkt für ein BFD oder FSJ bewerben. Bitte beachte zusätzlich die Hinweise unten für FSJ-Bewerbungen.
Für weitere Informationen findest Du hier unseren aktuellen Flyer für freiwilliges Engagement als PDF-Datei zum Download.
Des weiteren haben wir einige ehemalige Helfer gebeten, ihre Erfahrungen als BFD oder FSJ niederzuschreiben. Die Berichte findest Du hier.
Zusätzlich haben wir im Jahr 2010 unsere Hauszeitschrift allen unseren Praktikanten, FSJ und – damals waren es noch Zivildienstleistende – gewidmet. Auch da findest Du eine Menge an Erfahrungsberichten, Bildern und Tätigkeitsbeschreibungen unserer Freiwilligen. Hier kannst Du sie downloaden.
Übrigens: Unser Fritz-Felsenstein-Haus hat an einem intensiven Qualitätssicherungsprozess über den Träger katholische Landesarbeitsgemeinschaft FSJ von BDKJ und Caritas teilgenommen. Die dabei erfolgte Zertifizierung, dessen Einhaltung zuletzt im Januar 2019 evaluiert wurde, garantiert eine qualitativ hochwertige Umsetzung der Ziele und Inhalte des freiwilligen sozialen Jahres. Die Zertifizierungsurkunde der letzten Überprüfung findest Du hier.
In der Regel zu Beginn eines neuen Schuljahres im September können wir folgende Einsatzmöglichkeiten bieten:
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Einsatz erfolgt hauptsächlich im Bereich „Betreuung und Pflege“ in den Abteilungen Heilpädagogische Tagesstätte, Heilpädagogisches Schülerwohnheim sowie in den Wohngruppen und der Förderstätte für Erwachsene. Einzelne Stellen sind aber auch in der Verwaltung und der Haustechnik zu besetzen.
Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat der Gesetzgeber neben dem FSJ Einsatzmöglichkeiten für engagierte Menschen in sozialen Einrichtungen geschaffen. Der BFD ist als teilweiser Ersatz für den im Jahr 2011 ausgesetzten Zivildienst gedacht.
Er ist für all diejenigen Menschen interessant, die ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln wollen, die Einblick erhalten und Erfahrungen in sozialen Einrichtungen sammeln wollen. Der BFD bietet die Chance zur Orientierung nach der Schule, vor dem Studium oder einer beruflichen Ausbildung; er bietet auch die Chance für Menschen, die sich für einen begrenzten Zeitraum sozial engagieren oder beruflich neu orientieren wollen.
Die Anstellung als BFD erfolgt in der Regel in Vollzeit für ein Jahr, abzüglich Urlaub und Seminartagen. Neben einer Vergütung erstatten wir die Beiträge zur Sozialversicherung. Darüber hinaus erhalten die Eltern der Teilnehmer/innen in der Regel weiterhin Kindergeld ausgezahlt.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
im Bereich „Betreuung und Pflege“ in den Abteilungen Heilpädagogische Tagesstätte, Heilpädagogisches Schülerwohnheim, Wohngruppen und Förderstätte für Erwachsene.
Wer sich nach dem Schulabschluss oder einer Berufsausbildung erst einmal weiter orientieren und erfahren will, ob eine Tätigkeit im sozialen Bereich das Richtige wäre, für den ist das Freiwillige Soziale Jahr eine hervorragende Alternative. Wir sind eine anerkannte FSJ-Dienststelle und bieten jungen Leuten die Möglichkeit, die Arbeit mit körperbehinderten Kindern und Jugendlichen kennen zu lernen.
Das FSJ beinhaltet einen einjährigen Einsatz, abzüglich Urlaub und Seminartagen. Neben einer Vergütung erstattet die Einsatzstelle die Beiträge zur Sozialversicherung. Darüber hinaus erhalten die Eltern der Teilnehmer/innen weiterhin Kindergeld ausgezahlt. Der FSJ-Einsatz kann zudem bei einem späteren Studium im pädagogischen Bereich auch als Vorpraktikum angerechnet werden.
Für ein FSJ bewirbt man sich direkt bei einem der folgenden Träger. Das Fritz-Felsenstein-Haus ist dabei die Einsatzstelle.
- BDKJ Bayern, Landwehrstr. 68, 80336 München (Telefon 089 / 53 29 31 -24, www.bayern-fsj.de/)
- Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V., Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg (Telefon 0821 / 31 56 -344, www.caritas-augsburg.de)
- Der Paritätische, Charles-de-Gaulle-Str. 4, 81737 München (Telefon 089 / 30 611 -156, www.freiwilligendienste-bayern.de)
Praktikum
z. B. ein Vorpraktikum für das SPS-Jahr in Anbindung an eine Fachakademie für Sozialpädagogik oder ein bis zu dreimonatiges freiwilliges Praktikum ohne Anbindung an eine Ausbildungsstelle. Bei allen anderen Praktikumsmöglichkeiten (auch andere Wünsche zur zeitlichen Dauer) verwende bitte das Bewerbungsformular.
RUF AN, um Möglichkeiten mit uns abzuklären: 08231 / 60 04 -121 oder -122. Wir freuen uns auf Deinen Anruf!
Bitte beachte, dass für eine Beschäftigung in unserem Hause vor Tätigkeitsaufnahme folgende Dinge zwingend vorgelegt werden müssen:
- ein erweitertes Führungszeugnis, das bei Vorlage nicht älter als drei Monate ist (einen entsprechenden Vordruck für die Beantragung dessen bekommst Du von uns)
- für nach 1970 geborene einen Nachweis gem. Masernschutzgesetz (Masern-Impfnachweis oder ein ärztliches Zeugnis, das eine Immunität gegen Masern bescheinigt oder das belegt, dass wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann)
- aufgrund der einrichtungsbezogenen Corona-Impflicht gem. § 20a Infektionsschutzgesetz entweder ein Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 bzw. ein Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 der COVID-19 Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, alternativ ein ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden kann