• Heilpädagogische Fördereinrichtung für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Eingliederungshilfe
  • Anleitung zur Entwicklung wichtiger sozialer Fähigkeiten
  • Wohnen in kleinen Gruppen mit familiären Charakter
  • Erziehung nach einem individuellen Konzept in enger Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Versorgung und Pflege nach persönlichen Bedürfnissen
  • Therapeutische Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie nach ärztlicher Verordnung. Psychologische Betreuung bei Bedarf
  • Betreuung an Wochenenden möglich
  • Ferienmaßnahmen

Im heilpädagogischen Schülerwohnheim wohnen Kinder und Jugendliche während ihrer Schulzeit in kleinen Gruppen.

Pädagogische Fachkräfte arbeiten im Auftrag der Eltern und in engem Kontakt mit ihnen.

In der Verantwortung der MitarbeiterInnen liegt die Zusammenarbeit mit der Schule und den Fachleuten der Abteilung für medizinisch-therapeutische Hilfen.

Eine Wohngruppe hat 7 bis 8 Plätze. Sie besteht aus 1- bis 2-Bett Zimmern mit gemeinsamen Wohnraum, Küche und Sanitärräumen. Jede Gruppe hat einen Balkon oder eine Terrasse.

Außerdem verfügt unsere Villa Farbenfroh über einen eigenen Werkraum und einen Raum für Jugend-Treffs.

Die Belegung der Gruppen ist grundsätzlich alters- und geschlechtsgemischt.

Förderung und Betreuung wird in jeder Gruppe durch ein Team von drei Fachkräften und ein bis zwei Praktikantinnen oder Zivildienstleistenden sichergestellt.

Morgens kümmern sich zusätzlich Mitarbeiter um die Versorgung vor Beginn des Unterrichts, ebenso ist Aufsicht und Hilfe während der Nacht gewährleistet.

Die gesundheitliche Versorgung, auch in Spezialkliniken, wird von einer Kinderkrankenschwester koordiniert und überwacht. Sie beinhaltet auch eine diätetische Ernährung nach ärztlicher Verordnung.

Freie Arztwahl ist grundsätzlich möglich. Die Organisation von Behandlungen durch andere Ärzte muss von den Eltern selbst übernommen werden. Im Krankheitsfall kommen niedergelassene Mediziner ins Haus.

Pädagogische Ziele / Inhalte

Grundlage der heilpädagogischen Betreuung ist ein individueller Erziehungsplan, der mindestens einmal jährlich mit den Eltern besprochen wird. Außerdem besteht regelmäßiger Kontakt mit allen Familien. Die lebens-praktische Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen ist das hauptsächliche Erziehungsziel. Freizeitaktivitäten finden während der täglichen Gruppenarbeit statt, in Neigungsgruppen, Ferienmaßnahmen und Aktionswochenenden. Hausaufgaben werden begleitet und überwacht. Eltern- und Familienberatung kann auf Wunsch durchgeführt werden.

Wer wird im Heilpädagogischen Schülerwohnheim aufgenommen?

Aufgenommen werden Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und organischen oder seelischen Behinderung.

In der Regel besuchen sie die Fritz-Felsenstein-Schule, können aber auch andere Schulen besuchen.

Im Heilpädagogischen Schülerwohnheim wohnen Kinder und Jugendliche, deren Heimatort für eine tägliche Fahrt zu weit entfernt ist oder deren Familien zeitweise eine Entlastung von ihrer Versorgung und Betreuung benötigen.

Öffnungszeiten

Während der Schulzeit von Montag bis Freitag.

Wenn von Familien und Kindern gewünscht, besteht auch an Wochenenden und teilweise in Ferienzeiten die Möglichkeit, im Heilpädagogischen Schülerwohnheim zu sein.

Die Heimfahrten werden von beauftragten Fahrdiensten durchgeführt.

Finanzierung

Im Rahmen der Eingliederungshilfe werden die Kosten für die Unterbringung im Heilpädagogischen Schülerwohnheim auf Antrag von der überörtlichen Sozialverwaltung (Bezirke) übernommen, in Ausnahmefällen von der Jugendhilfe. Der Kostenträger fordert von den Eltern einen Beitrag in Höhe der der häuslichen Ersparnis.

Für pflegeabhängige Kinder und Jugendliche entfällt das Pflegegeld während der Anwesenheitstage im Schülerheim.