Merkblatt für Eltern zur Beantragung von Zuschüssen des Elternbeirats zu mehrtägigen Schulfahrten
Entgegen mitunter anders lautenden Auskünften der Sozialämter bzw. örtlichen Trägern der Sozialhilfe oder Agenturen für Arbeit gilt für Zuschüsse zu mehrtägigen Schulfahrten Folgendes:
Die Bezuschussung von Schulfahrten von Schülern aus einkommensschwachen Familien mit Anspruch auf Sozialhilfe ist eine Pflichtleistung der Sozialämter bzw. der örtlichen Soziahilfeträger (SGB XII, § 31). Der Anspruch besteht neben der monatlichen Pauschale! Es wird Hilfe in Höhe der verpflichtend anfallenden Kosten gewährt, sofern keine anderen Pflichtleistungen (Unterhaltsleistungen, Renten o. ä.) vorweg in Anspruch genommen werden können und der Antrag rechtzeitig vor Fälligkeit bzw. Bezahlung der Kosten gestellt wurde.
Stellen Sie also Ihren Antrag sofort nachdem der Lehrer Zeitpunkt und Kosten bekannt gegeben hat. Dasselbe gilt für Empfänger von Hartz-IV. Hier ist die zuständige Agentur für Arbeit zur Übernahme der Kosten verpflichtet (SGB II, § 23, Abs. 3).
Bitte vor Antragstellung nichts bezahlen und den Antrag auf keinen Fall erst nach der Fahrt stellen! Zuschüsse des Elternbeirats sind keine Pflichtleistungen, sondern freiwillige Unterstützungen aus Spendenmitteln. Sie können folglich immer nur nachrangig vergeben werden, wenn für die Bezuschussung aus Mitteln der Kommune oder des Landkreises kein Rechtsanspruch besteht. Bitte belegen Sie dies durch den Ablehnungsbescheid.
Da wir zu einem sorgfältigen Umgang mit den uns überlassenen Spendengeldern verpflichtet sind, bitten wir um genaue Angaben, um die finanzielle Situation der ganzen Familie nachvollziehbar zu machen. Bitte lassen Sie den Antrag vom Klassenlehrer bestätigen und reichen sie ihn beim Elternbeirat ein, sobald Sie Kenntnis von der Klassenfahrt haben.
Der Elternbeirat hält sich bei der Vergabe von Zuschüssen an das geltende Nachrangprinzip und bittet um Information, falls Anträge auf Zuschüsse zu Klassenfahrten von den Sozialhilfestellen/Agenturen für Arbeit nicht angenommen oder mit Hinweis auf Hilfe durch den Elternbeirat zurückgewiesen werden.
Auf keinen Fall aber soll einem Kind aus finanziellen Gründen die Teilnahme an einer Klassenfahrt verwehrt werden.
Unser Zuschussantragsformular steht hier für Sie zum Download bereit.
Die Arbeit des Elternbeirats
Zur letzten Elternbeiratswahl haben sich erfreulicherweise viele Eltern die Zeit genommen, den Elternbeirat mit ihrer Stimme zu unterstützen. An dieser Stelle möchten sich alle Mitglieder des Elternbeirats für das entgegengebrachte Vertrauen und die Unterstützung bedanken. Im Schulforum hat der Elternbeirat drei feste Plätze. Der direkte Kontakt mit Schülern, Lehrern und der Geschäftsleitung wird unsere Arbeit zielgerichteter und effektiver machen.
Die bei uns gestellten Anträge auf Zuschüsse zu Schulfahrten sind zunächst stark zurückgegangen, seitdem wir eine „Gebrauchsanweisung“ für Lehrer und Eltern verfasst haben. Offenbar werden mit dem von uns ausgearbeiteten Infoblatt Sozialträger und Stiftungsämter erfolgreich in die Pflicht genommen, so dass wir wesentlich weniger Spendengelder dafür einsetzen mussten. Wir wünschen uns, dass die Info-Tische z.B. beim allgemeinen Elternsprechtag als Forum zum Erfahrungsaustausch und zum direkten Kontakt mit dem Elterbeirat besser angenommen werden. Wir wissen, dass viele Eltern an unserer Schule einen weiten Weg haben und überdies gerade wegen ihres behinderten Kindes zeitlich sehr eingegrenzt sind, deshalb sind wir von unserem Plan der regelmäßigen Elternstammtische wieder abgerückt und wollen hier Eltern die Gelegenheit zur Kontaktaufnahme mit uns geben.
Uns scheint der Profit, den die Kontakte der Eltern untereinander abwerfen, die eingesetzte Zeit bei weitem zu rechtfertigen, und zwar nicht nur im Sinne eines für den Einzelnen immer lohnenden Erfahrungsaustausches, sondern vor allem wegen der sich daraus ergebenden neuen Impulse für das Schulleben.
Auch die Elternverbände sind für den Prozess der politischen Willensbildung auf die Kontakte zur Elternbasis angewiesen. Letztlich wirkt sich all dies auf die Förderung unserer Kinder aus.
Getreu unserer Devise „Nur Masse macht politischen Druck“ konnten wir sowohl den LEB (Landeselternbeirat für Schulen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) als auch den GEB (Gesamtelternbeirat der Grund- und Mittelschulen Königsbrunn) mit dem BEV (Bayerischer Elternverband) in Kontakt bringen und uns immer wieder als Schnittstelle einbringen. So konnten wir über die Verteiler des LEB und des GEB der Unterschriftenaktion „Mehr Lehrer für Bayerns Schulen“ zur weiteren Verbreitung verhelfen.
Schließlich schlossen wir uns im Juni 2007 selbst als Mitglied dem BEV an, um die „Masse“ unserer Schüler und Eltern politisch in die Waagschale werfen zu können.
In allen genannten Verbänden wurden dieselben Probleme thematisiert: Unterrichtsausfälle, Lehrermangel und vor allem das Thema „Inklusion“.
In diesem Sinne wünschen wir uns sowie allen Kindern, dass sich die Eltern die Zeit nehmen mit uns gemeinsam die Schulgemeinschaft mitzugestalten.
Der Elternbeirat