Die Wohngruppen bieten Erwachsenen, die aufgrund von Körper- oder Mehrfachbehinderungen auf Unterstützung angewiesen sind, die Möglichkeit, ein ihren individuellen Bedürfnissen angepasstes, selbstbestimmtes Leben zu führen. Das Konzept der Wohngruppen zielt darauf ab, dass die Bewohner unter Einsatz ihrer vorhandenen Fähigkeiten ihre individuellen Alltagsnotwendigkeiten gemeinsam mit den Wohngruppenmitarbeitern erledigen. Auch die gemeinschaftlichen Alltagsnotwendigkeiten einer Wohngemeinschaft werden miteinander in gleicher Weise geregelt und ausgeführt.
Die Wohngruppen sind Wohnmöglichkeiten auf unbestimmte Zeit und ganzjährig geöffnet. Die verantwortliche Betreuung wird von qualifiziertem pädagogischem Personal durchgeführt.
Ziele
- Schaffung eines verlässlichen und behaglichen Zuhauses
- Größtmögliche Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung innerhalb einer Wohngemeinschaft
- Erhalt und Weiterentwicklung der alltagspraktischen Fähigkeiten
- Einbezug der Bewohner in die jeweilige Förder- und Assistenzplanung
- Sicherstellung und Gewährleistung einer notwendigen Grundpflege
- Offenheit und Assistenz bei der Entwicklung von Zukunftsplänen
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützen und ermöglichen
Wer wird aufgenommen?
Erwachsene Menschen mit Behinderung, die im täglichen Leben auf Hilfestellung bzw. auf Pflege angewiesen sind, können in einer Wohngruppe aufgenommen werden. Nach einer Probezeit ist das Wohnen in der Gruppe zeitlich nicht begrenzt, soweit die notwendige Unterstützung und pflegerische Versorgung von dem in den Wohngruppen vorgehaltenen Personal gewährleistet werden kann.
Von den Bewohnern wird ein Mindestmaß an Eigeninitiative und die Bereitschaft erwartet, sich in die Gemeinschaft einer Gruppe einzufügen und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Alltagsbewältigung aktiv einzubringen.
Der Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Förderstätte ist derzeit Voraussetzung für die Aufnahme.
Nicht aufgenommen werden Personen,
- mit Persönlichkeitsveränderungen bzw. psychischen Erkrankungen, die z.B. starke selbst- und fremdgefährdende Verhaltensweisen hervorbringen oder auch das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft erschweren.
- mit Weglauftendenzen
- deren Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit von den zuständigen Mitarbeitern (Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen, Hilfskräfte) fachlich oder quantitativ nicht entsprochen werden kann und/oder kein Kostenträger für eine zusätzlich notwendige Pflege- oder Betreuungsleistung (z.B. Einsatz von medizinisch geschulten Fachkräften, Nachtwache, Rund-um-die-Uhr-Betreuung) zur Verfügung steht.
- im Wachkoma
- mit Suchtproblematik
- mit lang anhaltende Krankheiten nach IfSG
Finanzierung
Kostenträger ist – nach den Richtlinien des Sozialgesetzbuchs XII – in der Regel die Sozialverwaltung des zuständigen Bezirks.
Anzahl und Lage der Wohnungen
WG 1
Luitpoldstr. 24 in 86415 Mering (7 Plätze)
WG 2
Luitpoldstr. 24 in 86415 Mering (6 Plätze)
WG 3
Zeppelinstr. 13a in 86415 Mering (6 Plätze)
WG 4
Karwendelstr. 8 in 86343 Königsbrunn (8 Plätze)
Unsere Bewohnerin Jasmin stellt hier eine unserer Wohngruppen mit ihrem Talker vor:
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